Stand 21.01.2009

Diese Website wurde entwickelt von www.pc-uhd.de

Beschreibung

Der Rasierklingen-Stempel wurde nur in den 11 Orten der Kreisdirektionen verwendet.

Postkreis

Direktion

Kanton

 

 

 

I

Geneve

GE

II

Lausanne

VD

III

Bern

BE

IV

Neuchatel

NE

V

Basel

BS

VI

Aarau

AG

VII

Luzern

LU

VIII

Zürich

ZH

IX

St. Gallen

SG

X

Chur

GR

XI

Bellinzona

TI

Das Exponat befasst sich mit Rasierklingenstempel, einem flexiblem Stempel mit geschweifter Datumsbrücke. Der Ingenieur Frederic de Coppet ließ sich im Jahr 1889 einen flexiblen  Handstempel patentieren, welcher in einer Versuchsperiode von 1898 bis 1902 erprobt wurde ( Abb. 1 ). Handstempelgerät

Die “Rasierklingen - Form” wurde wahrscheinlich eingeführt, um in der Erprobung einen  einfacheren Vergleich zu dem bisherigen starren Stempel zu  ermöglichen. Der Stempel wurde bis 1939 weiter verwendet.

Bei einer ersten Studie über den Rasierklingenstempel wurde als allerfrühestes Datum der 18. XI. 1896, Stempel Nr. 7.01 Lausanne, vermutet. Dieses Datum ist aber bis heute nicht eindeutig  bewiesen. Die wichtigsten Daten, die bis heute entdeckt wurden:

Frühdatum: 10. X. 1898 ( 4.01 Bern & 6.01 Geneve ) 

Spätdatum: 03. VII. 1939 ( 9.03 Neuchatel )

Die Größe der Stempeldurchmesser variiert von 24 mm bei der Nummer “11.06 Zürich” bis 28 mm bei den Nummern “6.05 und 6.06 Geneve”. Ausnahmen sind ein Durchmesser von 25 mm, von dem aber bis heute kein Abschlag bekannt ist, und der Stempel Nr. 10.01 von St. Gallen, der  im Durchmesser senkrecht 26 mm und waagerecht 27 mm beträgt.

Eine weitere Unterteilung kann man nach der Anzahl der senkrechten Balken in den oberen und unteren Segmenten vornehmen. In vielen Stempeln befindet sich am Anfang und Ende der  Datumsbrücke ein Punkt. Ab Juni 1914 wurden in verschiedenen Stempeln die Balken in  den Segmenten durch das Schweizer Kreuz oben und den Postkreis unten ersetzt.